Schulbeihilfe, Heimbeihilfe
Voraussetzungen
• Österreichische
Staatsbürgerschaft des Schülers/der Schülerin (oder wenigstens fünf Jahre
Einkommensteuerpflicht der Eltern in Österreich)
• Besuch
einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule als
ordentliche/r Schüler/in
für die Heimbeihilfe: ab der 9. Schulstufe einschließlich der Polytechnischen
Schule, für die Schulbeihilfe: ab der 10. Schulstufe
• Günstiger
Schulerfolg: Dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt in den Pflichtgegenständen
im Jahreszeugnis über die vorangegangene Schulstufe folgende Höchstwerte nicht
übersteigt:
für
die Schulbeihilfe: 2,90; für die Heimbeihilfe: 3,10
• Der/die Schüler/in darf jene
Schulstufe, für die die Beihilfe beantragt wird, nicht schon einmal besucht
haben (Ausnahme: Abweisung wegen Platzmangels); dies gilt auch bei Wiederholung
einer Schulstufe infolge Schulwechsels.
• Bedürftigkeit
des Schülers/der Schülerin: abhängig vom Familieneinkommen, Familienstand und
von der Familiengröße
• Bei
Heimbeihilfe außerdem: Unzumutbarkeit des täglichen Hin- und Rückweges zwischen
Wohnort und Schulort und
keine Möglichkeit einer Aufnahme in eine näher gelegene gleichartige
öffentliche Schule, bei deren Besuch der tägliche Schulweg zumutbar wäre.
Antragstellung
Die Antragsformulare samt
Beiblättern und Wegweisern liegen in allen Schulen, für deren Schüler/innen eine
Schülerbeihilfe in Frage kommt, auf. Die Beihilfenbehörden sind auf dem
Antragsformular verzeichnet.
Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 31.
Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages
tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.
Schülerunterstützungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Voraussetzungen
• Österreichische
Staatsbürgerschaft des Schülers/der Schülerin (oder wenigstens fünf Jahre
Einkommensteuerpflicht der Eltern in Österreich)
• Besuch
einer mittleren oder höheren (öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht
ausgestatteten) Schule
• Bedürftigkeit
(im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes)
• Teilnahme
an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung (Schulschikurs,
Schullandwoche, Schulschwimmwoche, Wien-Aktion usw.)
Antragstellung
Die Antragsformulare samt Beiblatt
und Elternmerkblatt mit Hinweisen zur
Antragstellung liegen an den betreffenden Schulen auf. Es gibt zwei
Arten von Antragsformularen:
• SUA (rosa
Einzelblätter): für Schüler/innen,
für die auch ein Antrag auf Schülerbeihilfe gestellt wird. Der
Schülerunterstützungsantrag ist dem Schülerbeihilfenantrag beizuschließen oder
nachzureichen.
• SUB (blauer
Doppelbogen): für Schüler/innen,
für welche kein Antrag auf Schülerbeihilfe gestellt wird. Diesen Anträgen sind
alle Unterlagen, die für Schülerbeihilfen erforderlich sind, beizuschließen.
Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 31. März
des betreffenden Schuljahres, in welchem die Schulveranstaltung stattfindet.
Bei Schulveranstaltungen ist der Antrag bereits im Voraus zu stellen. Anträge,
die nach dem 31. März eingebracht werden, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Auskünfte
• über
Antragstellung, schulische Voraussetzungen, einzelne Bestimmungen und
Ausnahmebestimmungen:
Landesschulrat für Tirol,
Schülerbeihilfenreferat
6020
Innsbruck, Innrain 1, Zimmer 116,
117 und 118
Tel.
0512/520 33-116, 117, 118, Fax 0512/520 33-342
E-mail: o.kleinschmid@lsr-t.gv.at
• über
Antragstellung und schulische Voraussetzungen: die jeweilige Schuldirektion.
16. 5 Schülerfreifahrt und
Schulfahrtbeihilfe
Für Schüler/innen, die eine öffentliche oder mit
Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule besuchen, besteht die Möglichkeit,
Schülerfreifahrt (mit Selbstbehalt) zwischen Wohnort und Schule zu erhalten. Schüler/innen, die zum Zweck
des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen müssen und Anspruch
auf Heimbeihilfe (siehe Kapitel 16. 1) haben, bekommen zusätzlich zur
Heimbeihilfe einen Pauschalbetrag in Höhe von € 88,– zuerkannt.
Auskünfte
erteilen die Direktionen der zuständigen Schulen und das Wohnsitzfinanzamt.