Elterninformation zur Anmeldung und Aufnahme

in eine öffentliche Polytechnische Schule,

in die 5. Klasse eines öffentlichen Oberstufenrealgymnasiums

oder einer öffentlichen AHS-Langform

sowie in die 1. Klasse / den 1. Jahrgang einer öffentlichen berufsbildenden

mittleren oder höheren Schule oder

öffentlichen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

(9. Schulstufe)


 

 

 

Diese Information betrifft ausschließlich das Aufnahmeverfahren für öffentliche Schulen.

Mit Verordnung des BMUKK vom Oktober 2007 wurden die Anmeldung und das

Aufnahmeverfahren in eine öffentliche Polytechnische Schule, die 5. Klasse eines

öffentlichen Oberstufenrealgymnasiums oder einer öffentlichen AHS-Langform sowie die 1.

Klasse / den 1. Jahrgang einer öffentlichen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule

oder öffentlichen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert. Bitte beachten Sie

dazu die folgende Information.

 

Bei der Anmeldung ist zu beachten:

 

Neigungen Ihres Kindes am ehesten entspricht.

 

 

·    Für folgende öffentliche Schulen sind Eignungsprüfungen vorgesehen:

O    Bundes-Oberstufenrealgymnasium Innsbruck unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik

O    Bundes-Oberstufenrealgymnasium Lienz (für die bildnerische Schwerpunktform, den Musikzweig und den Sportzweig)

O    Bundes-Oberstufenrealgymnasium Telfs (für die musische Schwerpunktform)

O    Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Innsbruck (Kunst und

Design), Trenkwalderstraße

O    Bundes-Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Innsbruck

O    Private Schule für gewerbliche Holzbildhauerei mit Öffentlichkeitsrecht (Schnitzschule Elbigenalp)

 

Die Eignungsprüfungen finden vor Ende der Anmeldefrist statt. Über die konkreten Termine geben die betreffenden Schulen Auskunft.

Für die Anmeldung an diesen Schulen (Schulformen / Fachrichtungen) ist die positive Absolvierung der Eignungsprüfung Voraussetzung.

 

Erstwunschschule. Innerhalb der Anmeldefrist hat der Zeitpunkt der Anmeldung keine

Auswirkungen auf die Aufnahme. Es wird dringend empfohlen bei der Anmeldung

weitere Schulwünsche gereiht anzugeben, damit für den Fall, dass eine Aufnahme an der Erstwunschschule nicht möglich sein sollte, aufwendige Rückfragen vermieden werden können.

 

 

Schulnachricht mit Schulstempel und Datum und unter Anführung der weiteren

Wunschschulen (gereiht). Das Original der Schulnachricht wird wieder ausgehändigt, die Kopie der Schulnachricht verbleibt an der Schule.

 

 

Wenn Ihr Kind von der Erstwunschschule aufgenommen wird:

 

über die vorläufige Aufnahme.

 

dass Ihr Kind nach Vorliegen des Jahreszeugnisses die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt, gesichert.

 

Wenn Ihr Kind von der Erstwunschschule vorläufig nicht aufgenommen werden kann:

 

Die Erstwunschschule informiert Sie am Montag, 7. April 2008 (Postaufgabestempel) über

die vorläufige Nichtaufnahme. Weiters leitet die Erstwunschschule Ihre Anmeldung an den

Landesschulrat weiter. Dieser prüft bis Mitte Mai die Aufnahmemöglichkeiten unter

Berücksichtigung der von Ihnen angegebenen Schulwünsche und vermittelt nach Möglichkeit

einen Schulplatz.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Direktion der Erstwunschschule.