Elterninformation zur
Anmeldung und Aufnahme
in eine öffentliche
Polytechnische Schule,
in die 5. Klasse eines
öffentlichen Oberstufenrealgymnasiums
oder einer öffentlichen AHS-Langform
sowie in die 1. Klasse /
den 1. Jahrgang einer öffentlichen berufsbildenden
mittleren oder höheren
Schule oder
öffentlichen Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik
(9. Schulstufe)
Diese Information betrifft ausschließlich
das Aufnahmeverfahren für öffentliche Schulen.
Mit Verordnung des BMUKK vom Oktober 2007
wurden die Anmeldung und das
Aufnahmeverfahren in eine öffentliche
Polytechnische Schule, die 5. Klasse eines
öffentlichen Oberstufenrealgymnasiums
oder einer öffentlichen AHS-Langform sowie die 1.
Klasse / den 1. Jahrgang einer
öffentlichen berufsbildenden mittleren oder höheren
Schule
oder öffentlichen Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik geändert. Bitte beachten Sie
dazu die folgende Information.
Bei der Anmeldung ist zu beachten:
Neigungen
Ihres Kindes am ehesten entspricht.
· Für folgende öffentliche Schulen sind
Eignungsprüfungen vorgesehen:
O Bundes-Oberstufenrealgymnasium
Innsbruck unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für
Studierende der Musik
O Bundes-Oberstufenrealgymnasium
Lienz (für die bildnerische Schwerpunktform, den
Musikzweig und den Sportzweig)
O Bundes-Oberstufenrealgymnasium
Telfs (für die musische Schwerpunktform)
O Höhere
technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Innsbruck (Kunst und
Design), Trenkwalderstraße
O Bundes-Bildungsanstalt
für Kindergartenpädagogik Innsbruck
O Private
Schule für gewerbliche Holzbildhauerei mit Öffentlichkeitsrecht (Schnitzschule
Elbigenalp)
Die
Eignungsprüfungen finden vor Ende der Anmeldefrist statt. Über die konkreten
Termine geben die betreffenden Schulen Auskunft.
Für die
Anmeldung an diesen Schulen (Schulformen / Fachrichtungen) ist die positive
Absolvierung der Eignungsprüfung Voraussetzung.
Erstwunschschule.
Innerhalb der Anmeldefrist hat der Zeitpunkt der Anmeldung keine
Auswirkungen
auf die Aufnahme. Es wird dringend empfohlen bei der Anmeldung
weitere
Schulwünsche gereiht anzugeben, damit für den Fall, dass eine Aufnahme an der
Erstwunschschule nicht möglich sein sollte, aufwendige Rückfragen vermieden
werden können.
Schulnachricht
mit Schulstempel und Datum und unter Anführung der weiteren
Wunschschulen
(gereiht). Das Original der Schulnachricht wird wieder ausgehändigt, die Kopie
der Schulnachricht verbleibt an der Schule.
Wenn Ihr Kind von der Erstwunschschule
aufgenommen wird:
über die
vorläufige Aufnahme.
dass Ihr Kind
nach Vorliegen des Jahreszeugnisses die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen
erfüllt, gesichert.
Wenn Ihr Kind von der Erstwunschschule
vorläufig nicht aufgenommen werden kann:
Die Erstwunschschule informiert Sie am
Montag, 7. April 2008 (Postaufgabestempel) über
die vorläufige Nichtaufnahme. Weiters
leitet die Erstwunschschule Ihre Anmeldung an den
Landesschulrat weiter. Dieser prüft bis
Mitte Mai die Aufnahmemöglichkeiten unter
Berücksichtigung der von Ihnen
angegebenen Schulwünsche und vermittelt nach Möglichkeit
einen Schulplatz.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Direktion der Erstwunschschule.