Heimleitung: Dipl. Päd. Martin Wolf
Erzieherin: Elke Klages
Der Schulerhalter verbindet bei SchülerInnen den Schulplatz mit der Inanspruchnahme des Internates.
Der vorgesehene Heimplatz wird das ganze Schuljahr in Anspruch genommen.
Ein Wechsel aus dem Internat ist nur auf Ansuchen in den Sommerferien möglich!
ZUSAMMENARBEIT von ELTERN und INTERNAT
Mit dem Internatseintritt übernimmt das Internat einen Teil der Erziehungsarbeit der Eltern. Nur in bester Zusammenarbeit ist hier Erfolg gewährleistet.
Elternsprechtage - und in besonderen Fällen Einladungen der Internatsleitung zu einem Gesprächsaustausch - sollen den Erziehungserfolg sichern.
Die ANREISE hat vor Schultagen bis spätestens 22.00 Uhr zu erfolgen.
Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Erzieher/der Erzieherin möglich.
Kann die Anreise nicht rechtzeitig erfolgen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet den Grund des Fernbleibens des Schülers/der Schülerin rechtzeitig (bis spätestens 22.00 Uhr) bekannt zu geben.
Alle Fahrten erfolgen auf eigene Gefahr bzw. auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
TAGESABLAUF
07.00 Uhr – Wecken und Aufstehen
07.15 Uhr – Frühstück und Zimmerordnung
07.50 Uhr – Schulbeginn
12.15 Uhr – Mittagessen
17.00 Uhr – Abendessen
22.00 Uhr – Nachtruhe bis 7.00 Uhr
Während der Nacht hat der Erzieher/die Erzieherin RUFBEREITSCHAFT.
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
Das Internat darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Das Zimmer muss bis 7.30 Uhr aufgeräumt sein: Insbesondere ist täglich auf einen ordentlichen Bettenbau, auf Ordnung im Kasten (Kastenkontrolle jederzeit möglich), das Lüften des Zimmers und Entleeren des Abfallkorbes zu achten.
Bei Bedarf ist auch der Fußboden zu kehren. Verantwortlich dafür ist der von den Schülern eingeteilte Zimmerdienst.
Im Internat ist nicht erlaubt:
- das Mitbringen von Tieren
- Medienspiele mit gewalttätigem Inhalt
- das Kochen bzw. Zubereiten von Speisen ist aus brandschutz-technischen Gründen verboten; d.h. es sind keine Kaffeemaschine, kein Wasserkocher oder andere Elektrogeräte in den Internatszimmern gestattet!
Im Mädchen- bzw. Burscheninternat ist je ein Wasserkocher vorhanden!
Speisen aus der Internatsküche dürfen nicht auf die Zimmer mitgenommen werden, sondern müssen im Speisesaal konsumiert werden.
Störendes Lärmen in den Gebäuden hat zu unterbleiben, Bild- und Tongeräte dürfen nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden und müssen bis 22.00 Uhr abgeschaltet sein.
Bei Missachtung dieser Regelung werden die Geräte beschlagnahmt und bis zum Schulschluss verwahrt.
Bis 22.00 Uhr sind die Gemeinschaftsräume bzw. der Schulbereich aufgeräumt zu verlassen. Jede/r SchülerIn hat sich in ihrem/seinem Zimmer aufzuhalten.
Unerlaubtes Aufhalten in den Zimmern des Mädchen-/Burscheninternats ist verboten (dies gilt auch für Besucher!).
In den Sanitäranlagen ist auf eine entsprechende Sauberkeit zu achten.
Der hausinternen Müllordnung muss entsprochen werden, entsprechende Schülerdienste werden eingeteilt.
Seitens des Erziehers/der Erzieherin dürfen keine Medikamente verabreicht werden.
Krankheiten und Verletzungen sind sofort dem Erzieher/der Erzieherin zu melden.
LERNZEIT
Die Lernzeit beträgt für nicht volljährige SchülerInnen der 1. und 2. Klassen eine Stunde täglich, Montag bis Donnerstag.
Die Lernzeit findet im Unterrichtsraum statt.