Heimleitung: Dipl. Päd. Martin Wolf
Erzieherin: Elke Klages
Der Schulerhalter verbindet bei SchülerInnen den Schulplatz mit der Inanspruchnahme des Internates. Der vorgesehene Heimplatz wird das ganze Schuljahr in Anspruch genommen.
Ein Wechsel aus dem Internat ist nur auf Ansuchen in den Sommerferien möglich!
ZUSAMMENARBEIT von ELTERN und INTERNAT
Mit dem Internatseintritt übernimmt das Internat einen Teil der Erziehungsarbeit der Eltern. Nur in bester Zusammenarbeit ist hier Erfolg gewährleistet.
Elternsprechtage und in besonderen Fällen Einladungen zu einem Gespräch des Internats sollen den Erziehungserfolg sichern.
Die ANREISE hat vor Schultagen bis spätestens 22.00 Uhr zu erfolgen.
Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Erzieher/der Erzieherin möglich.
Kann die Anreise nicht rechtzeitig erfolgen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet den Grund des Fernbleibens des Schülers/der Schülerin rechtzeitig (bis spätestens 22.00 Uhr) bekannt zu geben.
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DIE KÜCHE
Das Küchenpersonal, Chefkoch Oswald Hauser und Konditorin Susanne Hummel, sorgen seit dem Schuljahr 2000/2001 für das leibliche Wohl der Schüler. Neben einem umfangreichen Frühstückbuffet sorgt Ossi mit einer abwechslungsreichen Küche für gesunde Ernährung. Die Schüler werden mit Hausmannskost, Salatbuffet und hausgemachten Desserts verwöhnt.
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TAGESABLAUF
07.00 Uhr – Wecken und Aufstehen
07.15 Uhr – Frühstück und Zimmerordnung
07.50 Uhr – Schulbeginn
12.15 Uhr – Mittagessen
17.00 Uhr – Abendessen
22.00 Uhr – Nachtruhe bis 7.00 Uhr
Während der Nacht hat der Erzieher/die Erzieherin RUFBEREITSCHAFT.
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
Im Internat besteht HAUSSCHUHPFLICHT! (keine Holzpantoffeln)
Straßenschuhe sind in den dafür vorgesehenen Kästen in gereinigtem Zustand aufzubewahren.
Das Zimmer muss bis 7.40 Uhr aufgeräumt sein: Insbesondere ist täglich auf einen ordentlichen Bettenbau, auf Ordnung im Kasten (Kastenkontrolle jederzeit möglich), das Lüften des Zimmers und Entleeren des Abfallkorbes zu achten.
Bei Bedarf ist auch der Fußboden zu kehren. Verantwortlich dafür ist der von den Schülern eingeteilte Zimmerdienst.
Im Internat ist nicht erlaubt:
- das Mitbringen von Tieren
- Medienspiele mit gewalttätigem Inhalt
- das Kochen bzw. Zubereiten von Speisen ist aus brandschutz-technischen Gründen verboten; d.h. es sind keine Kaffeemaschine, kein Wasserkocher oder andere Elektrogeräte in den Internatszimmern gestattet!
Im Mädchen- bzw. Burscheninternat ist je ein Wasserkocher vorhanden!
Speisen aus der Internatsküche dürfen nicht auf die Zimmer mitgenommen werden, sondern müssen im Speisesaal konsumiert werden. Das Frühstück am Wochenende ist im Aufenthaltsraum.
Störendes Lärmen in den Gebäuden hat zu unterbleiben, Bild- und Tongeräte dürfen nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden und müssen bis 22.00 Uhr abgeschaltet sein.
Bei Missachtung dieser Regelung werden die Geräte beschlagnahmt und bis zum Schulschluss verwahrt.
Um 22.00 Uhr sind die Gemeinschaftsräume bzw. der Schulbereich aufgeräumt zu verlassen und jede/r SchülerIn hat sich in ihrem/seinem Zimmer aufzuhalten.
Unerlaubtes Aufhalten in den Zimmern des Mädchen-/Burscheninternats ist verboten (dies gilt auch für Besucher!).
In den Sanitäranlagen ist auf eine entsprechende Sauberkeit zu achten.
Der hausinternen Müllordnung muss entsprochen werden, entsprechende Schülerdienste werden eingeteilt.
Seitens des Erziehers/der Erzieherin dürfen keine Medikamente verabreicht werden.
Krankheiten und Verletzungen sind sofort dem Erzieher/der Erzieherin zu melden.
LERNZEIT
Die Lernzeit beträgt für nicht volljährige SchülerInnen der 1. und 2. Klassen eine Stunde täglich, Montag bis Donnerstag. Die Lernzeit findet im Unterrichtsraum statt.
SCHADENERSATZ
Jeder Schaden ist unverzüglich zu melden. Für jede Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Eine diesbezügliche Kaution (€ 110,--) ist bei Schulantritt zu leisten und wird bis zum Austritt des Schülers/der Schülerin einbehalten.
Persönliche Wertgegenstände müssen im zugeteilten Kasten versperrt werden. Seitens des Internats wird kein Schadenersatz geleistet. Für ausgegebene Kastenschlüssel wird ein Pfand erhoben.
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AUSGANG
Nicht volljährige SchülerInnen müssen bis 22.00 Uhr im Internat sein.
Volljährige SchülerInnen haben die Möglichkeit, bei gutem Verhalten, wie zB: Sauberkeit, Ordentlichkeit, Pünktlichkeit etc. fallweise einen Schlüssel gegen Kaution (bei Schulbeginn zu entrichten) zu entleihen. Die Rückgabe muss unaufgefordert am folgenden Tag bis spätestens 7.50 Uhr erfolgen.
Mit schriftlicher Zustimmung der Eltern und einer jeweiligen Mitteilung (zB: SMS) an den/die diensthabende/n ErzieherIn ist es SchülerInnen gestattet die Nacht nicht im Internat zu verbringen (Ausnahme: ungenügender Lernerfolg und unzureichendes Benehmen).
Alle Ausgänge erfolgen auf eigene Gefahr bzw. auf Verantwortung der Eltern!
GESTAFFELTE AUSGANGSREGELUNG AM WOCHENENDE (Freitag + Samstag)
14-Jährige längstens bis 22:00 Uhr,
15-Jährige längstens bis 23:00 Uhr, über
16-Jährige längstens bis 24:00 Uhr!
ABMELDEN ZUM WOCHENENDE
Jugendliche InternatsschülerInnen dürfen das Internat an den Wochenenden nur für die Fahrt zu Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten verlassen. Andere Ziele des Wochenend-Aufenthaltes bedürfen der zusätzlichen Genehmigung der Eltern.
Sollte es an Anreisetagen nicht möglich sein zeitgerecht ins Internat zu kommen, ist dies umgehend bekannt zu geben.
Alle Fahrten erfolgen auf eigene Gefahr bzw. der Verantwortung der Eltern.
RAUCHEN, ALKOHOL, DROGEN
Laut Gesetzeslage besteht im gesamten Internats- und Schulbereich sowie im angrenzenden Außenareal ABSOLUTES RAUCHVERBOT – mögliche Ausnahme: nur am Raucherplatz!
Die Aufbewahrung und der Konsum von ALKOHOL sind im Internat STRENGSTENS UNTERSAGT!
Alkoholisierte Internatsbewohner müssen mit Disziplinarmaßnahmen (zB: Ausgangs-sperre) rechnen.
Wiederholungsfälle haben ein Ausscheiden zur Folge.
Der Besitz oder der Genuss von Drogen kann auch OHNE VORWARNUNG zum Ausschluss führen. (Inwieweit ein Verweis der Schule damit verbunden ist, wird gesondert entschieden.)
AUSSCHEIDEN AUS DEM INTERNAT
Aus dem Internat kann verwiesen werden:
- wer sich einer gerichtlich strafbaren Handlung schuldig macht (zB: Drogenkonsum)
- wer Waffen jeglicher Art besitzt bzw. gebraucht
- wer unerlaubt während der Nacht das Internat verlässt
- wer grob gegen die Internatsordnung verstößt
STORNOGEBÜHR BEI INTERNATS-AUSSCHLUSS
Wird ein/e Schüler/in vom Internat verwiesen, muss diese/r eine Stornogebühr, das sind drei weitere Monate Internatskosten, bezahlen!
DISZIPLINÄRE MASSNAHMEN
Diese können mit Einsicht und Mitarbeit aller Beteiligten entfallen. Sollte es dennoch notwendig sein ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Einteilung zu Sonderdiensten
- Wegfall der Begünstigungen
- mündliche oder schriftliche Verständigung an die Eltern
- Vorladung der Eltern zum Disziplinargespräch
- der Ausschluss vom Internat mit Entrichtung der festgelegten Stornogebühr
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