Der Schulerhalter verbindet bei Schüler/innen den Schulplatz mit der Inanspruchnahme des Internates (Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich – z. B. Wohnort Lechtal).
Das Internat ist durch eine Internatsordnung geregelt und wird von Erziehern und Erzieherinnen beaufsichtigt. Es besteht aus zwei für Burschen und Mädchen getrennten Abteilungen. Die Internatskosten inkl. Verköstigung belaufen sich auf € 332,- monatlich für die 10-monatige Schulzeit.
Das Internat ist an den Wochenenden geschlossen. Außer, es gibt mindestens 8 Schüler/innen, die aufgrund der weiten Heimreise nicht jedes Wochenende nachhause fahren können. Sollte dies der Fall sein, so wird alle 14 Tage die Möglichkeit geboten, dass die Schüler/innen für den Betrag von € 10,- pro Wochenende im Internat bleiben dürfen.
Zur Abdeckung eines kleinen Teiles der Aufwendungen im Schulbetrieb wird monatlich ein sogenanntes Schulgeld eingehoben. Das Schulgeld beträgt € 78,- monatlich für die 10-monatige Schulzeit. Damit sind alle Kosten für die Benützung der Werkstätten und die benötigten Materialien für die Schüler und Schülerinnen abgedeckt.